Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

 

        Die Reisebedingungen ergänzen die §§651aff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen 

        und uns. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen 

        haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

 

        1. Anmeldung und Bestätigung

        Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die     

        Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch 

        Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung 

        Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine gesonderte

         Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Mit dem Zugang 

        unserer schriftlichen Reisebestätigung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande. Gleichzeitig erhalten 

        Sie Ihren Sicherungsschein gemäß §§651k BGB.

 

        2. Bezahlung

        Ihre eingezahlten Gelder sind gemäß §651 k BGB abgesichert. Bitte überweisen Sie uns

        daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins 

        die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 10% des Reisepreises pro Person. Die Restzahlung 

        muss bis 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein. Die Unterlagen werden Ihnen nach Ihrer Wahl

         unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt.  

 

        3. Reiseprogramm und Leistungen

        Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim 

        jeweiligen Angebot, den allgemeinen Hinweise im Katalog und den entsprechenden Angaben in 

        der Reisebestätigung.  

 

        4. Leistungs- und Preisänderungen

         Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des 

        Reisevertrags (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach 

        Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt 

        wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den

         Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleitungsansprüche 

        bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie 

        von Leistungsänderungen oder -abweichungen  unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenfalls werden 

        wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Außergewöhnliche

        Währungsschwankungen oder Energiepreissteigerungen, insbesondere bei Flugpreise, berechtigen uns 

        auch nach Vertragsabschluss zu einer entsprechenden Änderung des Reisepreises, sofern zwischen

         Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monaten liegen. Wir 

        werden Sie von einer Preiserhöhung unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in

         Kenntnis setzen; danach sind die genannten Preiserhöhungen nicht zulässig. Liegen Preiserhöhungen 

        über 5%, sind Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Ändern

         sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist einen Anpassung der Reise auch

         nach Vertragsschluss ohne weitere Voraussetzungen zulässig, soweit sonst der Mindestverkaufspreis 

        unterschritten wird.  

 

        5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

        5.1 Rücktritt

        Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir für die 

        getroffenen  Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen Ersatz verlangen. Unser Ersatzanspruch ist 

        unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der möglichen anderweitigen 

        Verwendung pauschaliert pro Teilnehmer:

        A. Standardpauschalreisen:

        Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn:                  10% des Reisepreises;

        Vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn:              20% des Reisepreises;

        Vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn:              35% des Reisepreises;

        Vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn:               50% des Reisepreises;

        Vom 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn:                80% des Reisepreises;

        Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 95% des Reisepreises.

        B. Beim Schiffsreisen/Kreuzfahrten mit mindestens 2 Übernachtungen:

        Bis zum 91. Tag vor Reisebeginn:                  10% des Reisepreises;

        Vom 90. bis 61. Tag vor Reisebeginn:              25% des Reisepreises;

        Vom 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn:              50% des Reisepreises;

        Vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn:              70% des Reisepreises;

        Vom 14. bis 5. Tag vor Reisebeginn:               80% des Reisepreises;

        Vom 4. Tag an bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises.  

        5.2 Bei Linienflügen

        Bei Absagen oder Umbuchungen entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von Euro 50 p. P. sowie 

        ab dem Tag der Buchung/Flugscheinausstellung bei Sondertarifen zusätzlich 250 Euro p. P. 

        Stornierungsgebühren von Seiten der Fluggesellschaft.  

        5.3 Umbuchung

        Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins der

         Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder Beförderungsart vorgenommen werden, 

        so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt ihrerseits. Wir müssen 

        Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Zeitpunkt der Umbuchung für 

        einen Reiserrücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir 

        nur eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro.  

        5.4 Ersatzteilnehmer

        Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen 

        lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden

         widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt 

        oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen - insbesondere die der jeweiligen

         Zielländer- entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, 

        sind Sie verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten, mindestens 50,- € an uns zu zahlen.  

        5.5 Schriftform

        In jedem Fall sollten Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen in Ihrem Interesse 

        und aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.  

        6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

        Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen 

        nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung bemühen. Diese 

        Erstattung entfällt jedoch, wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen 

        oder wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.  

 

        7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

        In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach 

        Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

        Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter

         bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Kunde erhält den eingezahlten

         Reisepreis umgehend zurück; ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Der

         Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende 

        die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder 

        wenn er sich in solchem Maße  vertragswidrig verhält, dass  die sofortige Auflösung des Vertrages

         gerechtfertigt ist. Kündigt  der Reiseveranstalter, so behält er  den Anspruch auf den Reisepreis; 

        er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, 

        die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,

         einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.  

 

        8. Kündigung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

        Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,

        gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß §§851j BGB kündigen.  

 

        9. Haftung des Reiseveranstalters

        Der Reiseveranstalterhaftet für:

        a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

        b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

        c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleitungen, sofern 

            der Veranstalter nicht eine Änderung der Prospektangaben  dieser Bedingungen erklärt.

        d) das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter 

            Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Der Reiseveranstalter haftet für 

            ein  Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

            Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht

             oder hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, erbringt der Reiseveranstalter

             eine Fremdleistung, sofern er dies in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er 

            haftet daher in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine

             etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen,

             auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen

             sind.  

        10. Gewährleistung

         Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der

         Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand 

        erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine 

        gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung 

        der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen 

        (Minderung). Minderungsansprüche errechnen sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten 

        und den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der 

        Reisende schadhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung 

        oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise

         beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.  

 

        11. Beschränkung der Haftung

        11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

        Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen

         Reisepreis beschränkt.

        a.soweit ein dem Reisenden entstehender Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns

         herbeigeführt worden ist, oder

        b.soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens 

        eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

 

        11.2  Delikte  Haftungsbeschränkung

        Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, 

        die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei 

        Sachschäden bis 4.100,- EUR; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung 

        für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten 

        jeweils je Reisenden und Reise.

   

        11.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

         Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, wenn aufgrund

         internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die 

         von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz 

        gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht 

        werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher

         Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in

         Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer

         Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder

         Köperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen

         Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei 

        Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach 

        den Bestimmungen des  Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.  

 

        12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

        Sie können uns gegenüber Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines 

        Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist 

        können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden nach der Einhaltung der Frist 

        verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. 

        Nach 6 Monaten sind Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjährt. Beginn der Verjährung ist der Tag 

        an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder 

        Tötung verjähren nach drei Jahren, Ansprüche nach dem 2. Seerechtänderungsgesetz nach zwei Jahren. 0

 

        13. Versicherungen  

        13.1 Insolvenzschutzversicherung

        Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn 

        sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder

         Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die 

        Rückreise erstattet wenden (§651k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko  abgesichert,

         der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch  verbrieft. Der Sicherungsschein

         wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.  

        13.2 Reiseschutz

         Wir empfehlen Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, sofern nicht 

        im Reisepreis bereits enthalten. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss unserer

         Mandarin-Komplettschutz-Versicherung über Hanse Merkur, die eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch-,

         Reisegepäck-, Reiseunfall-, Notfall- und Reisekrankenversicherung beinhaltet.

 

        14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

        Vor Antritt der Reise werden wir Sie über die wichtigsten Vorschriften informieren. Für die

         rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,

         auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, haften wir nicht, es sei denn, dass wir die

         Verzögerung verschuldet haben. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die

         Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften. Erwachsen Nachteile aus ihrer Nichtbefolgung, gehen

         diese alle zu Ihren Lasten, es sei den, sie sind durch unsere schuldhafte Falsch- oder

         Nichtinformation bedingt.

 

        15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

        Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des 

        gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

        16. Gerichtsstand

        Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Reiseveranstalters in München. 0

 

        17. Schlussbestimmungen

        Sämtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen der 

        Leistungen und Preise gegenüber den Angaben im Katalog sind bis zur Reisebestätigung möglich. 

        Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern. Alle personenbezogenen 

        Daten, die Sie als Reisender dem Reiseveranstalter zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen,

         sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Sollte eine der

         vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen gleichwohl

         ihre Gültigkeit und beeinträchtigen die Wirksamkeit des Reisevertrages nicht.

 

                    Änderungen der Reiseprogramme und Hotelunterkünfte sind ausdrücklich vorbehalten.

 

            Reiseveranstalter: Mandarin Travel Service GmbH

            Ligsalzstr. 23 80339 München

            E-Mail:info@mandarin-travel-service.de

            Tel:089-2175 6510   Fax:089-2175 6509

            Amtsgerich München 

            HRB 167601